
Wußten Sie schon...
... dass Krankheit als Begriff 1882 definiert wurde und aktuell keine
Legaldefinition vorhanden ist bzw. eine Regelwidrigkeit des Körpers und des
Geistes mit Abweichungen des Leitbildes eines gesunden Menschen bzw. Norm
mit einer Behandlungsbedürftigkeit darstellt?
Übrigens: Behandlungsbedürftigkeit ist dann gegeben, wenn der regelwidrige
Zustand nach den Regeln der ärztlichen Kunst einer Behandlung mit dem Ziel
der Heilung, Besserung, Verhütung der Verschlimmerung oder der Linderung von
Schmerzen zugänglich ist. Zur Behandlung gehören die "eigentliche
Behandlung", Hilfeleistungen durch Therapeuten, Arznei-, Verbands-, Heil-
und Hilfsmittel (aber nur apothekenpflichtige!), Brillen, Pflege,
Transporte, Erprobungen, Operationen, Kuren sowie die Bescheinigungen aller
Art. Bei Selbstverschulden oder fehlender Mitwirkung kann die Kasse die
Zahlung einstellen (Leider auch aus wirtschaftlicher Sicht im Sinne eines
Budgets...).
Nicht bezahlt werden u.a. Tauglichkeitsuntersuchungen einschl. Sporttauglichkeit, Leistungen, die andere Versicherungen (z.B. Unfallversicherung und Rentenversicherung) übernehmen müssen und kosmetische Operationen.
Derzeit sind budgetiert: einfache Sprechstunde bzw. Zweitkontakt und Untersuchung bzw. Behandlung eines zweiten Behandlungsfalles im laufenden Quartal, neurologische Untersuchungen sowie Untersuchungen von mehreren Blockierungen und Muskelbefunden, welche mehr als 10 min dauern, Chirotherapie, Akupunktur, Spritzen (außer Gelenk), alle Maßnahmen der Physiotherapie, Gesprächstherapie einschl. Aufklärungen und Erörterung von älteren Befunden wie Röntgen und Labor. Nicht budgetiert sind Operationen sowie Hilfsmittel, welche unterschiedlich von den Versicherungen bzw. medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden.
Folgende Methoden bzw. Verfahren sind nicht "wissenschaftlich" belegt und werden nicht von den gesetzlichen Versicherungen bzw. nur durch private bzw. Zusatzversicherungen übernommen: Eigenblut- und -synovia (Gelenkflüssigkeit)-Therapie mit Spritzen, Einreibungen oder Globuli, Knorpelschutz und -aufbau mit Spritzen, Sportmedizin einschl. applied kinesiology nach Goodheart, cranio-sacrale- und Atlastherapie, Osteopathie, Stoßwellentherapie des Bewegungsapparates, Akupressur, Akupunktur (außer chron. Rückenschmerz und Knieverschleiß), Ohr-, Hand-, Elektro- und Laser-Akupunktur, Neuraltherapie nach Hunecke, Homöosiniatrie, Bio-Resonanz- und Magnettherapie, orthomolekulare Medizin nach Pauling einschl. Vitamintherapie und basische Diäten, Schwermetall- und Amalgam-Test nach Daunderer, Erreger- und Pilzausleitung ohne Antibiotika, Symbioselenkung der Darmflora nach Rusch, Darmsanierungen, Mayr-Kur etc. Der behandelnde Arzt sollte jeweils über eine in Deutschland anerkannte Ausbildung und ein schriftliches Zertifikat verfügen.