Wußten Sie schon, dass es in Deutschland 541 gesetzliche Krankenkassen für 71,3 Mio Menschen gibt und 2 Mio Menschen über Sozialhilfe, Zivildienst, Bundeswehr, Polizei, Grenzschutz, Post, Bahn, Verkehrsbetriebe versichert sind (Quelle: Statistik der KBV 1999)?

... dass jede Kasse pro Versichertem 5 DM (2002) für Vorsorge einzeln und 1 DM in Gruppen aufwenden muß (lt. SGB V)?

... dass Früherkennung nur bei Krebserkrankungen, Kindern und ab dem 35. LJ alle 2 Jahre von den Kassen nur unter Voraussetzung einer eindeutigen "Fassbarkeit" der Krankheit im Vor- oder Frühstadium übernommen wird?

und ... dass Krankheit als Begriff 1882 definiert wurde und aktuell keine Legaldefinition vorhanden ist bzw. eine Regelwidrigkeit des Körpers und des Geistes mit Abweichungen des Leitbildes eines gesunden Menschen bzw. Norm mit einer Behandlungsbedürftigkeit darstellt?

Übrigens: Behandlungsbedürftigkeit ist dann gegeben, wenn der regelwidrige Zustand nach den Regeln der ärztlichen Kunst einer Behandlung mit dem Ziel der Heilung, Besserung, Verhütung der Verschlimmerung oder der Linderung von Schmerzen zugänglich ist. Zur Behandlung gehören die "eigentliche Behandlung", Hilfeleistungen durch Therapeuten, Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel (aber nur apothekenpflichtige!), Brillen, Pflege, Transporte, Erprobungen, Operationen, Kuren sowie die Bescheinigungen aller Art. Bei Selbstverschulden oder fehlender Mitwirkung kann die Kasse die Zahlung einstellen (Leider auch aus wirtschaftlicher Sicht im Sinne eines Budgets...).

Nicht bezahlt werden u.a. Tauglichkeitsuntersuchungen einschl. Sporttauglichkeit, Leistungen, die andere Versicherungen (z.B. Unfallversicherung und Rentenversicherung) übernehmen müssen und kosmetische Operationen.

Und noch etwas: Schmerz ist ein emotionales Ereignis bzw. unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit aktuellen und potentiellen Gewebeschädigungen verknüpft ist oder mit Begriffen solcher Schädigungen beschrieben wird (IASP 1986).

 
 
 
    © 2007 - Dr. med. F. Uwe Günter   nach oben