
Die Rehabilitation
allgemeine Informationen für Patienten
- Die Rehabilitation (Reha) bedeutet Wiedereingliederung und umfasst einen Komplex medizinischer und sozialer Maßnahmen zur schulischen, beruflichen und sozialen Maßnahmen eines verunfallten, kranken bzw. behinderten Menschen.
- Voraussetzung ist, dass er versichert ist. Denn nun greift das Sozialgesetzbuch bei dem Ziel "Reha vor Rente".
- Zur medizinischen Reha gehört schon die mündliche Aufklärung durch Arzt, Sozialarbeiter, Rehabilitationsberater und Berufshelfer, jede Früherkennung von Behinderungen (Ultraschall-Untersuchung bzw. Sonographie der Säuglingshüfte), Risikofaktoren und Krebs sowie natürlich alle Operationen und konservative Behandlungen laut Katalog der Kassen über Rezepte im Rahmen von ambulanten Behandlungen (medizinisches Krafttraining bzw. Trainingstherapie, Die Krankengymnastik, Die Ergotherapie), Kuren und Anschlußheilbehandlungen bzw. AHB durch Kassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung, Rehabilitationssport und Funktionstraining
- Zu schulischen, beruflichen und sozialen Einrichtungen bzw. Maßnahmen für Kranke und Behinderte gehören Sonderkindertagesstätte bzw. -schule, Berufsbildungs- und -förderungswerk, berufliche Belastungserprobung durch die Berufsgenossenschaften, stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß (Hamburger Modell), innerbetriebliche Organisation oder Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes (Teilhabe am Arbeitsleben), Wohnungshilfe, Kfz-Hilfe usw.
- Schade ist nur, dass Politiker, Industrielle und gesunde Menschen selbst zu wenig für Aufklärung und Vorsorge tun, einem Verunfallten, Kranken bzw. Behindertem die Bürokratie oft einen Stein in den Weg legt und das er dann auf dem "sozialen" Arbeitsmarkt keine Chance mehr hat, da er nicht mehr seine Ware "Arbeitskraft" verkaufen kann.
spezielle Informationen für Kollegen
Synonym
- Wiedereingliederung
Definition
- Komplex medizinischer und sozialer Maßnahmen zur privaten, beruflichen und sozialen Wiedereingliederung
Voraussetzung
Anordnung
- Anamnese und Befund
- Ziel (Nahziel im Hinblick auf dolor sowie tumor und Fernziel im Hinblick auf functio läsa)
- schriftliche Anordnung, Rezept bzw. Heilmittelverordnung durch Arzt
- Überprüfung der Indikation und Kontraindikation
Aufklärung
- mündliche Aufklärung bzw. Einweisung des Patienten (Elektrotherapie und Ultraschall, Wasserbehandlung bzw. Hydrotherapie, Kältebehandlung bzw. Kryotherapie, Wärmebehandlung bzw. Thermotherapie)
Behandlunsplan
- (Die Krankengymnastik, Die Ergotherapie, Elektrotherapie und Ultraschall, Wasserbehandlung bzw. Hydrotherapie)
Medien und Geräte
- (Elektrotherapie und Ultraschall, Wasserbehandlung bzw. Hydrotherapie, Kältebehandlung bzw. Kryotherapie, Wärmebehandlung bzw. Thermotherapie)
Kostenträger
- gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung
- Deutsche Rentenversicherung
- Landesversorgungsämter und Versorgungsämter, Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen
- überörtliche und örtliche Träger der Sozialhilfe und öffentlichen Jugendhilfe
- Arbeitsamt
gesetzliche Regelung
- Sozialgesetzbuch (SGB) III: Arbeitsförderung
- Sozialgesetzbuch (SGB) IV: Sozialversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) V: gesetzliche Krankenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) VI: gesetzliche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) VII: gesetzliche Unfallversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) IX: Rehabilitation
- Sozialgesetzbuch (SGB) III: soziale Pflegeversicherung
Ziel
- Reha vor Rente
Indikation
- eigentliche alle Arbeitsunfähigen und Arbeitswilligen
Kontraindikation
- Rentenbegehren
Technik
medizinische Rehabilitation
- mündliche Aufklärung des Patienten je nach Behandlungs- bzw. Therapieziel und -programm durch Arzt, Sozialarbeiter, Rehabilitationsberater und Berufshelfer
- Früherkennung (screening) von Behinderungen (Ultraschall-Untersuchung bzw. Sonographie der Säuglingshüfte)
- Operationen zur Verhütung einer Verschlimmerung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit (Die orthopädisch-unfallchirurgische Operation)
- konservative Behandlungen laut Katalog der Kassen im Rahmen von ambulanten Behandlungen (Rezepte, Heil- und Hilfsmittelverordnungen) und Rehabilitationen (EAP, AOTR bzw. Muster 60/61), teilstationären oder stationären Anschlussheilbehandlungen (AHB), Anschlussrehabilitationen (AR), Berufsgenossenschaftlichen Weiterbehandlungen (BGSW), stationären Heilverfahren (HV), intensiver Rehabilitationsnachsorge (IRENA), ambulantem Rehabilitationssport und Funktionstraining ("rosa Schein" bzw. Muster 56/57/58)
schulische Rehabilitation
- Sonderkindertagesstätte bzw. -schule
- Berufsbildungs- und -förderungswerk
berufliche Rehabilitation
- berufliche Belastungserprobung (BGSW+) und Berufshelfer
- stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß (Hamburger Modell)
- berufsfördernde Maßnahme mit beruflicher Wiedereingliederung, innerbetrieblicher Organisation oder Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes und Rehabilitationsberater (Teilhabe am Arbeitsleben)
soziale Rehabilitation
- Wohnungshilfe
- Kfz-Hilfe
Methoden
- Aufklärung
- Untersuchungen
- Transporte
- Operationen
- Verband, (Der Stützverband, Der Tapeverband, Der Redressionsverband)
- Technik (Hilfsmittel, Einlagen und Schuhe, Bandagen und Orthesen, Prothesen, Mieder und Korsett)
- Physiotherapie mit Kinesitherapie bzw. Krankengymnastik, Gesundheitstraining mit Terrain-Training, Thalassotherapie bzw. Brandungstherapie sowie Sporttherapie mit medizinischer Trainingstherapie bzw. MTT oder medizinischer Kräftigungstherapie bzw. MKT (medizinisches Krafttraining bzw. Trainingstherapie) und Ergotherapie, Elektro- und Ultraschalltherapie, Phototherapie, Mechanotherapie (Die Massage, Manualtherapie bzw. manuelle Medizin), Balneotherapie, Hydrotherapie, Kryotherapie und Thermotherapie
- Pflegeleistungen
- Einrichtung von Arbeits- und Wohnplätzen
- Gesprächstherapie
- Unterricht
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Ausgleichsleistungen
- Entschädigungen und Geldleistungen






